Welche Einheit gehört in den Praxissoftware-Leasingrechner?
Bei Praxissoftware-Leasing musst du den konkreten Vertrags- und Leistungsumfang prüfen. Eine monatliche Zahlung kann ein Nutzungsrecht, ein Abonnement oder zusätzliche Dienste betreffen. Die Rechnung erklärt eine solche Zahlung nicht automatisch zu Leasing und sagt keine allgemeine Finanzierbarkeit zu. Entscheidend bleibt das tatsächliche Angebot.
Trage gleich bepreiste Nutzer- oder Lizenzpakete als Einheiten ein. Für eine feste Pauschale des gesamten Systems setzt du die Anzahl auf eins. Unterschiedliche Pakete, Standorte oder Zeiträume werden getrennt gerechnet. Welche Funktionen und Rechte benötigt werden, bestimmt dieser Rechner nicht. Er trifft keine Aussagen zur medizinischen Eignung, zu Behandlungsergebnissen oder zu einer möglichen Erstattung.
Welche Einführungsleistungen solltest du wirtschaftlich erfassen?
Frage nach Konfiguration, Datenübernahme, Schnittstellen und Einweisung. Halte fest, welche Aufgaben der Anbieter übernimmt und welche Arbeiten in der Praxis selbst verbleiben. Eine reine Softwarepauschale beschreibt diese Projektleistungen nicht automatisch vollständig. Für einen aussagekräftigen Vergleich müssen die tatsächlich vereinbarten Leistungen erkennbar sein.
Separat bezahlte einmalige Einführungskosten werden einmal für das gesamte erfasste Paket ergänzt. Bereits in der laufenden Zahlung enthaltene Arbeiten dürfen nicht nochmals hinzugerechnet werden. Bei mehreren Schritten mit unterschiedlichen Fälligkeiten brauchst du einen detaillierteren Zahlungsplan. Der Monatsdurchschnitt ist nur eine rechnerische Verteilung und bestätigt weder einen erfolgreichen Datenumzug noch einen störungsfreien Beginn.
Wie trennst du laufende Betreuung von anderen Diensten?
Prüfe, ob Updates, Support und zusätzliche Module bereits Bestandteil des Preises sind. Einen festen zusätzlichen Servicebetrag kannst du monatlich je Einheit ergänzen. Eine zentrale Betreuungspauschale muss zur gewählten Menge passen. Ungeklärte Zusatzpositionen bleiben offen. Null steht nur für ausdrücklich nicht zusätzlich angesetzte Kosten.
Weitere technische Dienste und Infrastruktur können eigene Verträge und Zeiträume haben. Übernimm sie nicht ohne Prüfung in dieselbe Einheit. Der Rechner kontrolliert keine Schnittstellen, Datenformate oder Anforderungen an den Betrieb. Für fachliche und formale Einsatzfragen verweist die KBV auf weiterführende Informationen zu Praxisverwaltungssystemen. Eine Kostensumme ersetzt keine solche Prüfung und keine Bestätigung für ein konkretes Produkt.
Welche Kostenfragen stellen sich bei einem Softwarewechsel?
Kläre Datenzugriff, Export, zusätzliche Übergangsleistungen und mögliche Zahlungen am Ende. Für einen Zeitraum mit parallelen Alt- und Neuverträgen braucht die Zahlungsplanung eigene Abschnitte. Die konstante Rechnung bildet solche Überschneidungen nicht automatisch ab. Dokumentiere daher die tatsächlichen Vertragsbeginne und Fälligkeiten zusätzlich zum Monatsdurchschnitt.
Bekannte Abschlusskosten kannst du ergänzen. Es wird weder ein Restwert noch eine persönliche Steuerwirkung unterstellt. Der Rechner vergleicht keine Qualität von Praxisabläufen und prognostiziert keine eingesparte Arbeitszeit. Seine Aufgabe ist die nachvollziehbare Zusammenstellung erfasster Zahlungen. Leistungsumfang, rechtliche Nutzungsrechte sowie fachliche und formale Anforderungen müssen unabhängig davon anhand der jeweils zuständigen Originalquellen und konkreten Unterlagen geprüft werden.
Welche Angebotspositionen solltest du prüfen?
| Bereich | Prüffrage |
|---|---|
| Vertrag | Nutzungsrecht, Abo und Dienste klar? |
| Einheit | Nutzerpaket oder Gesamtpauschale? |
| Projekt | Einführung und Datenübernahme beschrieben? |
| Grenzen | Kosten von fachlicher Prüfung getrennt? |
Rechenbeispiel für Praxissoftware
Häufige Fragen zum Praxissoftware-Leasingrechner
Bestätigt das Ergebnis eine Zulassung oder Eignung?
Nein. Der Rechner bewertet ausschließlich erfasste Kosten.
Kann ich eine Praxispauschale statt einzelner Nutzer erfassen?
Ja. Verwende die Anzahl eins und den vereinbarten Preis des vollständig beschriebenen Pakets.
Wie rechnet der Praxissoftware-Leasingrechner?
Rate je Einheit × Anzahl × Monate + Sonderzahlung + Einmalkosten + erfasste Abschlusskosten. Zusätzlicher Service: monatlicher Betrag je Einheit × Anzahl × Monate. Kosten je Einheit und Monat: erfasste Vertragskosten ÷ Monate ÷ Anzahl.
Gleiche Ausstattung, Rate und Laufzeit pro Einheit. Paketkosten werden nur einmal addiert. Die vorbelegten Zahlen sind eigene Beispiele. Leere Zusatzkosten werden als offen gekennzeichnet; null ist eine ausdrückliche Eingabe. Alle Beträge müssen auf derselben Preisbasis beruhen. Netto oder brutto ist nur eine Kennzeichnung, keine Steuerberechnung.
Fachliche Grundlagen
- KBV: Praxisverwaltungssysteme und weiterführende Originalinformationen: Praxisverwaltungssysteme als eigenständig zu beschreibender Software- und Nutzungsumfang.
Eigene Prüffragen und Rechenregeln dienen der strukturierten Angebotsprüfung. Die Modellbeispiele verwenden frei gewählte Zahlen. Für deine Rechnung sind der konkrete Leistungsumfang und die dazu angebotenen Zahlungen maßgeblich.
Redaktioneller Stand: 28. Oktober 2026.