Was möchtest du berechnen?

Alle Bereiche ansehenEsc schließt die Suche

Leasing-oder-Mietkauf-Rechner

Prüfe Leasing und einen konkreten Mietkauf-Zahlungsplan über dieselbe Dauer. Eigentumsübergang, zusätzliche Zahlungen und Enderlösannahmen werden getrennt eingeordnet.

Deine Vergleichsannahmen

A · Leasing
Zusatzbetrieb und Vertragsende offene Angaben

Verkaufserlös nur bei einem berechtigten Verkauf ansetzen. Bei Rückgabe 0 eintragen. Abschluss umfasst auch noch offene Schulden, wenn diese am Stichtag abgelöst werden. Enthaltene Beträge nicht doppelt zählen.

B · Mietkauf
Zusatzbetrieb und Vertragsende offene Angaben

Verkaufserlös nur bei einem berechtigten Verkauf ansetzen. Bei Rückgabe 0 eintragen. Abschluss umfasst auch noch offene Schulden, wenn diese am Stichtag abgelöst werden. Enthaltene Beträge nicht doppelt zählen.

Nur Kennzeichnung. Keine Steuerumrechnung.

Beispielwerte sind frei gewählt. Leere Zusatzfelder bleiben offen; bestätigte Beträge ohne Kosten mit 0 erfassen.

Berechnung direkt im Browser

Leasing oder Mietkauf: Warum reicht die Rate nicht?

Beim Vergleich von Leasing und Mietkauf ist das vertragliche Ziel wichtig. Der BDL beschreibt Mietkauf als Modell, bei dem das juristische Eigentum nach dem vereinbarten Mietzeitraum mit der letzten Rate übergeht. Beim Leasing ist ein späterer Erwerb gesondert zu vereinbaren. Prüfe deshalb die konkrete Regelung, statt aus einer monatlichen Zahlung auf Eigentum zu schließen.

Unser Rechner stellt Zahlungen gegenüber. Auf der Mietkaufseite verwendest du den tatsächlichen Ratenplan und die eigenen Anfangskosten. Ein noch über die Laufzeit zu zahlender Objektpreis wird nicht zusätzlich als Startbetrag angesetzt. Maßgeblich ist, was du wann tatsächlich bezahlst. Buchhalterische Zuordnungen werden aus dieser Rechnung nicht abgeleitet.

Wie wird der Eigentumsübergang berücksichtigt?

Ein erworbenes Objekt kann nach der letzten Rate weiter genutzt oder verkauft werden. Falls du einen Verkauf am gemeinsamen Stichtag annimmst, trage einen eigenen erwarteten Nettoerlös ein. Das ist keine vertraglich garantierte Auszahlung. Ein Leasingobjekt, das du zurückgibst, erzeugt für dich keinen eigenen Verkaufserlös. Ein kalkulierter Restwert des Leasinggebers wird deshalb nicht automatisch gutgeschrieben.

Liegt der Stichtag vor dem Eigentumsübergang oder vor vollständiger Zahlung, brauchst du eine ausdrücklich geklärte Ablösung und die Berechtigung zum Verkauf. Der Rechner prüft beides nicht. Ohne diese Informationen bleibt das Endfeld offen. Verwende null nur, wenn du keine weitere Zahlung oder keinen Erlös für das beschriebene Szenario ansetzt.

Wie gehst du mit Steuer- und Preisunterschieden um?

Vergleiche sämtliche Beträge auf derselben Preisbasis. Die Auswahl netto oder brutto kennzeichnet die Zahlen; sie berechnet weder Umsatzsteuer noch Vorsteuerabzug. Gerade bei unterschiedlich aufgebauten Zahlungsplänen solltest du die tatsächlich fälligen Beträge aus den Unterlagen übernehmen. Eine steuerliche Behandlung lässt sich nicht aus dem Modellnamen zuverlässig auf deine Situation übertragen.

Auch auf der Mietkaufseite können Einrichtung, Wartung oder Versicherung zusätzlich anfallen. Prüfe, ob diese Leistungen in der Rate enthalten sind. Das zusätzliche Monatsbudget dient nur den außerhalb des Ratenplans anfallenden Kosten. Bereits mitfinanzierte Gebühren und Leistungen bleiben Bestandteil der Rate und werden nicht nochmals addiert.

Welche Entscheidung unterstützt der Mietkaufvergleich?

Das Ergebnis beantwortet, wie hoch die erfassten Zahlungssalden unter deinen Eingaben sind. Es bewertet weder die betriebliche Eignung des Objekts noch die Flexibilität einzelner Vertragsklauseln. Prüfe deshalb Rückgabe, spätere Nutzung und eventuelle Bindungen separat. Ein niedrigerer Saldo kann aus einer optimistischen Verkaufserlösannahme entstehen und sollte dann mit einer vorsichtigeren Variante verglichen werden.

Bei unterschiedlichen Endzuständen ist besondere Klarheit nötig. Behaltenes Eigentum mit null Verkaufserlös erzeugt einen anderen Vermögensstand als eine Rückgabe. Der Rechner bewertet den verbleibenden Gegenstand nicht automatisch. Ebenso fehlen Abzinsung, persönliche Steuern und Förderungen. Für die Vertragsentscheidung bleiben diese Punkte zusätzlich zur transparenten Zahlungssumme zu prüfen.

Was solltest du dazu prüfen?

Orientierung: Leasing-oder-Mietkauf-Rechner
BereichEinordnung und Prüffrage
VertragszielZeitpunkt und Bedingungen des Eigentumsübergangs dokumentieren.
RatenplanEigene Startzahlung, regelmäßige Rate und Abschluss genau einmal übernehmen.
VerkaufVerkaufsberechtigung und eigene Nettoerlösannahme getrennt prüfen.
PreisbasisSteuerliche Unterschiede nicht durch die Beschriftung automatisch angleichen.

Beispiel mit eigenen Annahmen

Häufige Fragen

Wird Mietkauf automatisch steuerlich günstiger gerechnet?

Nein. Es gibt keine automatische Steuer- oder Bilanzberechnung. Verwende konkrete Zahlungsbeträge und prüfe persönliche steuerliche Folgen gesondert.

Kann der Rechner einen Eigentumsübergang bestätigen?

Nein. Er liest keinen Vertrag. Zeitpunkt, Bedingungen und offene Raten müssen anhand der Vereinbarung geklärt werden.

Wie rechnet dieses Werkzeug?

Je Alternative: Auszahlungen = Monatsrate × gemeinsamer Zeitraum + eigene Anfangszahlung + zusätzliche Monatskosten × Zeitraum + Abschluss / Restschuldablösung. Saldo = Auszahlungen − angenommener Nettoverkaufserlös. Differenz = Saldo A − Saldo B. Die Monatsdifferenz ist die Differenz geteilt durch Monate. Keine Abzinsung oder automatische Restschuld-, Steuer- oder Marktwertberechnung.

Alle Geldbeträge auf derselben Preisbasis erfassen. Netto und brutto sind nur Kennzeichnungen. Beispielwerte stammen nicht aus aktuellen Angeboten. Unbekannte Zusatzkosten bleiben offen; ausdrücklich null bezeichnet keine zusätzliche Zahlung. Der Rechenweg gilt nur für die beschriebene Struktur, nicht für beliebige Vertragsformen.

Fachliche Grundlagen

Weitere Rechenregeln findest du unter Methodik. Für unbekannte Begriffe hilft das Leasingglossar. Produktkosten werden auf den Fachseiten getrennt behandelt.

Redaktioneller Stand und Quellenprüfung, soweit Sachquellen verwendet werden: 27. Oktober 2026.

Passende Rechner und weitere Themen